abhanden gekommene Sachen

abhanden gekommene Sachen
abhanden gekommene Sachen,
 
körperliche Gegenstände (Sache), deren Besitz der unmittelbare Besitzer (z. B. der Entleiher) unfreiwillig, etwa durch Diebstahl oder Unachtsamkeit, verloren hat. Bei abhanden gekommenen Sachen gibt es keinen gutgläubigen Eigentumserwerb, außer bei Geld, Inhaberpapieren und bei im Weg öffentlicher Versteigerung veräußerten Sachen. Nur bei Geld und Inhaberpapieren gilt in diesem Fall die Eigentumsvermutung zugunsten des derzeitigen Besitzers. Der frühere Besitzer kann in der Regel Herausgabe der abhanden gekommenen Sachen verlangen (§ 1007 BGB). Abhanden gekommene Inhaberpapiere und Hypothekenbriefe können im Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt werden (§§ 799, 1162 BGB).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Braunschweiger Postgeschichte — Durch die Briefmarken, die von Braunschweig zwischen 1852 und 1867 herausgegeben wurden, ist dieses Land noch heute in einigen Sammelalben als eigenständiges Gebiet präsent. Inhaltsverzeichnis 1 Die Landesposten des Herzogtums Braunschweig 2 Vor… …   Deutsch Wikipedia

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